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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen SLM-Lehrgänge

  1. Kursgebühr


    Die Kursgebühr ist jeweils vor Kursbeginn fällig und zahlbar. Die Kursgebühr kann nach Wahl auch in Monatsraten entrichtet werden, zahlbar per 25. des Monats (siehe dazu auch Kursausschreibung(en). Wird der Ratenmodus nicht eingehalten, wird das restliche Kursgeld sofort zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung wird ab Fälligkeit ein Verzugszins von 0.5%/Monat in Rechnung gestellt. Rechnungen von Kursgebühren, welche auf den Arbeitgeber des Teilnehmers auszustellen sind, bedürfen dessen schriftliche Zustimmung.
     

  2. Rücktritt


    Bei nachträglicher Abmeldung bis 16 Wochen vor Kursstart durch den Teilnehmer annullieren wir die entsprechende Kursanmeldung gegen eine Administrativgebühr (10% des Kursgeldes). Bei Abmeldung bis 11 Wochen vor Kursbeginn wird eine Annullationsgebühr von 20% der Gesamtkursgebühr fällig. Bei Abmeldung bis 6 Wochen vor Ausbildungsstart wird eine Annullationsgebühr von 40% der Gesamtkursgebühr fällig. Bei kurzfristigerer Abmeldung, nicht Antritt oder Abbruch des Lehrgangs ist die gesamte Kursgebühr geschuldet. Eine Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief auf Ende des laufenden Monats zu erfolgen.
     

  3. Ausschluss
     

    Teilnehmer, welche nicht den nötigen Einsatzwillen für den Prüfungserfolg an den Tag legen, können durch den Veranstalter (Einsiedel GmbH, Beringen), ausgeschlossen werden. Der Teilnehmerbeitrag wird dann pro rata abgerechnet, bzw. rückvergütet.
     

  4. Absenzen
     

    Es erfolgen weder Rückerstattung des Kursgeldes noch Nachhollektionen bei Fernbleiben des Unterrichts durch beispielsweise Ferien, Krankheit, Militärdienst, berufliche Belastung oder persönlicher Absenzen.
     

  5. Durchführung
     

    Die Schulleitung behält sich vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl Kurse abzusagen oder zu verschieben.
     

  6. Klassengrösse
     

    Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Sollten einzelne Klassen zu grosse oder zu kleine Teilnehmerzahlen aufweisen, können Anmeldungen zurückgestellt bzw. Klassen zusammengelegt werden.
     

  7. Lehrmittel
     

    Die für den Lehrgang notwendigen Schulbücher und Fachunterlagen sind in den Kursgebühren inbegriffen.
     

  8. Fallstudien
     

    Die in den einzelnen Fächern zu erstellenden Aufgaben- und Fallstudienlösungen sind auf den vereinbarten Termin im Original der Schulleitung zu übergeben oder per Post einzusenden. Fallstudienlösungen und Aufgaben, die zu spät oder per eMail bzw. Fax oder Mail/Scan eintreffen werden nicht bewertet.
     

  9. Diplomprüfungen
     

    Jeder Kursteilnehmer hat Anspruch auf eine Diplomprüfung, sofern er die im Prüfungsreglement definierten Regeln einhält. Das jeweilige Prüfungsreglement pro Lehrgang wird dem Teilnehmer vor Kursbeginn ausgehändigt und ist verbindlich.
     

  10. Kursbestätigung
     

    Kursbestätigungen werden auf Ihren Wunsch und nach Besuch von mindestens 80% der Kurslektionen ausgestellt. Über die Vergabe von Kursbestätigungen entscheiden die Detailbestimmungen des Lehrgangs.
     

  11. Externe Prüfungen
     

    Die Schule lehnt in Zusammenhang mit anderen, externen Prüfungen jegliche Haftung ab. Gebühren für externe Prüfungen und allfällige europäische Zertifizierungen eines ähnlichen Berufsabschlusses sind im Kursgeld nicht enthalten. Für die Zulassungsabklärung und Anmeldung in Zusammenhang mit anderen schulischen Instituten ist der Veranstalter nicht zuständig.
     

  12. Urheberschutz
     

    Sämtliche Unterlagen und Inhalte der SLM-Lehrgänge sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren und die Weitergabe von Fachunterlagen sind ohne schriftliche Genehmigung der Schulleitung strikte untersagt. Kursteilnehmer, welche diese Bestimmungen missachten oder rechtswidrige Tätigkeiten begehen, werden für den entstandenen Schaden haftbar gemacht und können ohne Rückerstattung der Studiengebühren vom Lehrgang ausgeschlossen werden.
     

  13. Diplomarbeiten
     

    Sämtliche Teilnehmer erklären sich bereit, erstellte Diplomarbeiten und deren Inhalte den Partnern und der Schulleitung des Lehrgangs vollumfänglich zur Verfügung zu stellen.
     

  14. Referate
     

    Referate (inkl. aller schulischer Stunden) dürfen von den Teilnehmern des Lehrgangs weder gefilmt noch dürfen davon Tonaufnahmen oder Aufnahmen anderer Art gemacht werden.
     

  15. Allgemeines
     

    Haftpflicht- und Unfallversicherung sind Angelegenheit der Teilnehmer. Die Schulleitung lehnt in diesem Zusammenhang jegliche Haftung ab. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Gerichtsstand ist Beringen. Zur Anwendung gelangt das schweizerische Recht.
     

  16. Des Weiteren gelten immer die AGB der aktuellen Ausschreibungen (pro Lehrgang). 

     

Beringen, August 2023

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